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Das katholische Südwest-Datenschutzaufsicht hat 240 Webseiten von katholischen Schulen automatisiert geprüft. Das KDSZ Frankfurt hat dabei festgestellt, dass auf vielen Webseiten die gleichen Probleme bestehen – und angesichts der geschilderten Probleme bei Schul-Webseiten liegt es nahe, dass auch andere Webseiten ähnliche Probleme haben.
Der Blick in den vierseitigen Ergebnisbericht der Prüfung lohnt daher für alle, die eine Webseite betreiben – die festgestellten Probleme und die Abhilfe sind nicht nur im Geltungsbereich des KDG relevant.
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Die Landschaft der katholischen Akteneinsichtsregelungen ist unübersichtlich: Mindestens zwei Musterordnungen für Personal- und Sachakten existieren, die von den unterschiedlichen Bistümern unterschiedlich und teils sehr eigen umgesetzt wurden. Nun kommt eine weitere Variante aus dem Bistum Trier dazu: Eine Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten von Betroffenen sexuellen Missbrauchs und Dritten, die am 1. April in Kraft tritt.
Erstmals wird damit die Akteneinsicht speziell für Missbrauchsbetroffene und ihre Angehörigen geregelt, nicht nur für die institutionelle Aufarbeitung – zusätzlich zu bereits bestehenden Auskunfts- und Einsichtsrechten, sowohl speziellen wie datenschutzrechtlichen. Ist das gelungen?
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Bereits im vergangenen Jahr hat Marten Gerjets seine Dissertation zum Datenschutzgesetz der EKD vorgelegt. In »Europäischer und kirchlicher Datenschutz« geht er der Frage nach, was Art. 91 DSGVO mit seiner Forderung nach »Einklang« der kirchlichen Datenschutzgesetze meint und ob der Einklang beim DSG-EKD gegeben ist.
Die Dissertation ist die erste systematische Analyse des DSG-EKD und der bisher wohl beste Ansatz, die schwammigen und wenig gelungenen Kriterien des Art. 91 DSGVO operationalisierbar zu machen, und ergänzt so das katholische Pendant, das Michaela Hermes zuvor zum KDG vorgelegt hat.
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Der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden sticht unter den vielen Freikirchen und Freikirchenbünden durch ihre auch nach außen hin sehr sichtbare Datenschutzaufsicht heraus: Tätigkeitsberichte freikirchlicher Aufsichten sind Mangelware, die BFP-Aufsicht dagegen liefert. Jetzt ist der dritte Tätigkeitsbericht für die Jahre 2022 und 2023 erschienen.
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